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Nutzungsbedingungen
Stand 13.09.2026
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Bereitstellung der Anwendung durch Georg-Philipp Paar, Alter Markt 8, 25335 Elmshorn, info@loeppt.app (nachfolgend „Anbieter“) an das registrierte Unternehmen (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Bestandteil dieses Vertrags ist der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO als seine Anlage.
Beide Dokumente sind in ihrer jeweils geltenden Fassung unter loeppt.app abrufbar.
§ 2 Adressatenkreis — ausschließlich Unternehmer
(1) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung zu rein privaten Zwecken ist ausgeschlossen.
(2) Mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen bestätigt der Nutzer, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Ergibt sich, dass ein Nutzer entgegen dieser Bestätigung als Verbraucher handelt, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren. Bereits gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Registrierungsformular absendet, diesen Nutzungsbedingungen samt Anlage zustimmt und der Anbieter den Zugang freischaltet.
(2) Der Kunde benennt bei der Registrierung sein Unternehmen. Er stellt sicher, dass die von ihm angegebenen Daten zutreffend sind und hält sie aktuell.
(3) Der Anbieter speichert zu jeder Zustimmung, wer ihr für welches Unternehmen zu welchem Dokument zugestimmt hat, mit Datum und Uhrzeit in koordinierter Weltzeit (UTC). Der Kunde kann diese Angaben jederzeit in seinem Konto einsehen.
§ 4 Gegenstand der Leistung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Zugang zur Anwendung in ihrem jeweiligen Funktionsumfang über das Internet zur Verfügung. Die Anwendung dient der Beschreibung und Verwaltung von Arbeitsabläufen.
(2) Der Anbieter entwickelt die Anwendung fortlaufend weiter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang, auf den Erhalt einzelner Funktionen oder auf deren Weiterentwicklung besteht nicht. Der Anbieter wird Funktionen, die für die vertragsgemäße Nutzung wesentlich sind, nicht ohne sachlichen Grund entfernen.
(3) Die Beschaffung des Internetzugangs und geeigneter Endgeräte ist Sache des Kunden.
§ 5 Testphase und Entgelt
(1) Der Anbieter kann die Anwendung unentgeltlich als Testphase bereitstellen. Eine solche Bereitstellung wird ausdrücklich als Testphase bezeichnet. Beide Seiten können sie jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden.
(2) Für die entgeltliche Nutzung gilt das bei Vertragsschluss vereinbarte Entgelt. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Alternativ kann auch ein Zahlungsdienstleister eingeschaltet werden.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts länger als 30 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. Die Pflicht zur Zahlung bleibt davon unberührt. Eine Löschung von Daten erfolgt während einer Sperre nicht.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist folgt dem vereinbarten Abrechnungszeitraum: Bei monatlicher Abrechnung ist der Vertrag zum Ende des jeweiligen Monats kündbar, bei jährlicher Abrechnung zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres. Eine darüber hinausgehende Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um dieselbe Periode.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt.
(4) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich, die Anwendung durchgehend verfügbar zu halten. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt.
(2) Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an und legt sie so, dass der Betrieb des Kunden möglichst wenig beeinträchtigt wird.
(3) Unterbrechungen durch Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters — insbesondere Ausfälle von Netzbetreibern, Rechenzentren oder Vorlieferanten — hat der Anbieter nicht zu vertreten.
§ 8 Pflichten und Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in die Anwendung einstellt. Er stellt sicher, dass er dazu berechtigt ist und dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
(2) Der Kunde verwaltet die Zugänge seiner Nutzer selbst. Er sorgt dafür, dass Zugangsdaten geheim gehalten und nicht an Dritte weitergegeben werden, und meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass ein Zugang missbraucht wird.
(3) Die Anwendung ist nicht für Inhalte bestimmt, deren Offenlegung für den Kunden existenzbedrohend wäre. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, welche Inhalte er einstellt, und trifft für besonders schutzbedürftige Informationen eigene Vorkehrungen.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Anwendung durch ihn oder seine Nutzer beruhen.
§ 9 Datenschutz
(1) Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, gilt hierfür der Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich des Verzeichnisses der Unterauftragsverarbeiter.
(2) Für die eigenen Verarbeitungen des Anbieters — insbesondere Vertrag, Abrechnung und Betriebssicherheit — gilt die Datenschutzerklärung der Anwendung. Sie ist unter loeppt.app abrufbar. Sie ist Information und nicht Gegenstand einer Zustimmung.
§ 10 Auswertung der Nutzung
Der Kunde gestattet dem Anbieter, aggregierte Nutzungsdaten aus der Anwendung auszuwerten, um sie zu verbessern und Fehler zu erkennen. Die Auswertung erfolgt ohne Personenbezug und ohne Auswertung der vom Kunden eingestellten Inhalte. Der Kunde kann dieser Gestattung jederzeit in Textform widersprechen.
§ 11 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und
- soweit er eine Garantie übernommen hat.
(2) Einfache Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt — also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Betragsgrenze. Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach auf ein Monatsentgelt begrenzt.
(4) Unentgeltliche Nutzung. Stellt der Anbieter die Anwendung unentgeltlich bereit, haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Absatzes 1. Eine Betragsgrenze gilt insoweit nicht.
(5) Vorhersehbarkeit. Zum vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden gehören keine Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde entgegen § 8 Absatz 3 Inhalte eingestellt hat, deren Offenlegung für ihn existenzbedrohend ist.
(6) Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Die vom Anbieter vorgehaltenen Sicherungen sind im Auftragsverarbeitungsvertrag beschrieben.
(7) Verjährung. Ansprüche gegen den Anbieter verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Absatz 1; für diese gelten die gesetzlichen Fristen.
(8) Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Vertragsende und Umgang mit den Daten
Mit dem Vertragsende wird die Firma des Kunden gelöscht. Innerhalb von 30 Tagen kann der Kunde die Herausgabe seiner Daten verlangen oder die Löschung rückgängig machen lassen; danach ist sie endgültig und unwiederbringlich. Verschlüsselte Sicherungen laufen innerhalb von 30 weiteren Tagen aus.
Die Einzelheiten und die Gründe für die Frist bei den Sicherungen ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn dies wegen einer Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung, der eingesetzten Technik oder des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Der Anbieter kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse an und stellt die geänderte Fassung zum Abruf bereit.
(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin.
(4) Widerspricht der Kunde, kann er den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Bis dahin gilt die bisherige Fassung fort.
(5) Für Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags selbst gilt Absatz 3 nicht. Solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Für Änderungen des Verzeichnisses der Unterauftragsverarbeiter gilt § 6 jenes Vertrags.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.